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Die Firma Walter Otto Müller GmbH & Co.KG ist ein mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Itzehoe. Wir fertigen seit 1949 kundenspezifische sowie standardisierte Frontplatten, Schilder, Gehäuse, Folien und Schaltschemata und beschäftigen derzeit 30 Mitarbeiter.

Unsere Produkte werden hauptsächlich für Kunden aus den Bereichen, Elektronik, Elektrotechnik, Nachrich-tentechnik, Medizintechnik und Schiffstechnik hergestellt.

Walter-Otto-Mueller-Hauptgebaeude

Bereits seit der Gründung unseres Unternehmens im Jahre 1949 haben die Begriffe

• Qualität,

• Kompetenz,

• Glaubwürdigkeit und

• Verantwortungsbewußtsein

einen besonderen Stellenwert für uns. Sie sind Leitlinien und Maßstäbe für unser tägliches Handeln. Die Qualität unserer Produkte richtet sich nach den Wünschen unserer Kunden. Auf den verantwortungsvollen Umgang mit den im Unternehmen anfallenden umweltrelevanten Stoffen legen wir selbst besonderen Wert. Ein integriertes Managementsystem mit den Bereichen Qualität, Umwelt und Sicherheit ist selbstverständlich – die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 sowie ISO 14001 ebenfalls. Damit bieten wir durch ständige Verbesserung die Voraussetzung für wachsende Leistung. Die festgelegten Grundsätze zum Qualitäts- und Umweltmanagement der Firma Walter Otto Müller sind hier als PDF-Datei für Sie dargestellt.

Verantwortung der Unternehmensleitung

Management der Ressourcen

Produktrealisierung

Messung, Analyse und Verbesserung
ISO-9001-Zertifikat-2010

Alle Produkte und Verfahren in unserem Unternehmen unterliegen in allen Phasen der Fertigung einer unabhängigen innerbetrieblichen Qualitätssicherung.
Von der Wareneingangskontrolle der Rohmaterialien – und natürlich auch der beigestellten Teile - über regelmäßige Analysen der galvanischen Bäder bis zur Endkontrolle der Produkte. Alle Rohmaterialien werden in einem dynamisierten Verfahren der Waren-eingangskontrolle geprüft.
QS_Mechanik_5-Walter-Otto-Mueller

Erstmuster werden komplett gemessen, alle Werte werden in einem Erstmusterprüfbericht dokumentiert. In der laufenden Fertigung werden im Rahmen der Werker-Selbstkontrolle die notwendigen Einstellungen und Messungen vorgenommen.

QS_Mechanik_2-Walter-Otto-Mueller

Galvanik

Mehrmals pro Woche werden alle relevanten Parameter der Entfettungs-, Beiz- und Eloxalbäder intern analysiert und dokumentiert.
So sind wir in der Lage, ständig gleich-mäßige Bedingungen in der Galvanik vorzuhalten – dies ist Voraussetzung für exakte Oberflächen.
Nach dem Eloxieren werden alle Aufträge stichprobenartig auf Schichtdicken geprüft (nach DIN 2360). Nur wenn die notwendigen Schichtdicken nachgewiesen sind, erfolgt die weitere Bearbeitung. Alle relevanten Parameter der hauseigenen Abwasserbehandlungs- und Abwasserentsorgungsanlage werden stets auf die vorgeschriebenen Werte hin geprüft.
Darüber hinaus werden zweimal pro Jahr Proben von einem unabhängigen externen Labor untersucht. Seit Jahren werden alle Vorgabewerte eingehalten.

QS_Mechanik_4-Walter-Otto-Mueller

Lackieren

Bei allen Lackieraufträgen wird auf einem Prüfblech eine Gitterschnittprüfung nach DIN EN ISO 2409 durchgeführt.
Mit Hilfe der Gitterschnittprüfung erhält man eine Aussage über die Haftfestigkeit von Lackierungen auf dem Untergrund.
Hier wird mit dem Gitterschnittprüfgerät (siehe Bild) die Lackoberfläche bis auf den Untergrund in parallelen Linien eingeschnitten. Dies wird im Winkel von 90° wiederholt.
Durch Vergleich des Bildes mit Vorgabewerten (GT0 – GT5) wird eine Aussage über die Haftung gegeben.
Bei uns werden nur GT0 und GT1 akzeptiert.
Darüber hinaus werden die Lackierungen ebenfalls farbgeometrisch geprüft, um mögliche Abweichungen zu Urmustern und/oder Rückstellmustern zu ermitteln.
Die Ermittlung der Werte erfolgt in dem CIELab-System.

QS_Lackieren_1-Walter-Otto-Mueller

Beschriftungen

Alle im Siebdruck hergestellten Beschriftungen werden mit einem Ethanol-Wischtest auf Haftfestigkeit geprüft.
Bei den im Untereloxaldruck beschrifteten Produkten entfällt diese Prüfung, da die Beschriftung abriebfest in die Eloxalschicht eingelagert ist.
In der Endkontrolle erfolgt unter definierten Lichtverhältnissen eine Prüfung der Oberfläche zu 100%.

1949

Firmengründer Walter Otto Mueller

Im Oktober 1949 gründet Herr Walter Otto Müller das Unternehmen W. O. Müller OHG mit Sitz in Itzehoe. Es werden 5 Mitarbeiter beschäftigt.

1959

Walter Otto Müller Startup

Der überraschende Tod von Walter Otto Müller gefährdet die weitere Existenz des Produktionsbetriebes. Ilse Bitomsky, Mitarbeiterin von Herrn Müller, übernimmt die Leitung des Unternehmens.

1964

Im Dezember 1964 erfolgt der Umzug des Unternehmens aus den gemieteten Räumlichkeiten in das neu erstellte Gebäude.

1970

Das Gebäude wird erweitert.

1979

Es erfolgt eine Umwandlung der Rechtsform. Aus der Walter Otto Müller OHG wird die Walter Otto Müller GmbH & Co.KG. Die Prokuristin Ilse Bitomsky tritt als Gesellschafterin dem Unternehmen bei.

1993

Lutz Bitomsky tritt nach erfolgtem Studium als Geschäftsführer und Gesellschafter in das Unternehmen ein.

1995

ISO 9001  Zertifikat

Zertifizierung des Qualitätsmanagement-Systems nach DIN EN ISO 9001

1996

ISO 14001 Zertifikat

Zertifizierung des Umweltmanagementsystems nach ISO 14001
Validierung des Umweltmanagementsystems nach EG-Öko-Audit-VO

1997

Geschichte_7-Walter-Otto-Mueller

Bau einer Abwasseraufbereitungsanlage

1998

Re-Zertifizierung des QM-Systems

1999

Re-Zertifizierung des UM-Systems, Modernisierung des EDV-Netzes, Schaffung von EDV-Arbeitsplätzen in allen Bereichen des Unternehmens, neues Warenwirtschaftssystem incl. hauseigener PPS-Lösung

2000

Bau einer neuen Be- und Entlüftungsanlage

2001

Neustrukturierung des QM-/UM-Systems nach ISO 9001:2000, Re-Zertifizierung des QM-/UM-Systems, Bau einer Phosphatierungsanlage

2002

Integration des Warenwirtschaftssystems zur Auswertung von kundenspezifischen, qualitätsrelevanten Daten und Aufzeichnungen

2004

Optimierung im Bereich Gefahrstoff-Lagerung, Sanierung des Eloxalbereiches, komplett neue Steuerung aller Bäder

2005

Blockheizkraftwerk

Erwerb eines Blockheizkraftwerks, Sanierung des Eloxialbereiches, 2. Bauabschnitt

2006

Modernisierung der Abwasseranlage

2007

Neugestaltung des Aluminiumlagers

2008

Fräszentrum

Anschaffung eines neuen Fräszentrums

2008

Schleifmaschine

Kauf eines neuen Schleifzentrums

2008

Erwerb einer neuen Wasser-Entionisierungs-Anlage

2008

Optimierung der Terminplanung und Terminverfolgung

2008

Erwerb eines 2. Blockheizkraftwerkes

2008

Erwerb eines weiteren Fräszentrums

2009

Lackierungen_6-Walter-Otto-Mueller

Erwerb einer neuen Lackieranlage

 

Nachfolgende AGB können Sie

hier auch als PDF herunterladen...

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liefer- und Zahlungsbedingungen, gültig ab 11. August 2009

1.
Allgemeines Für Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen und, soweit diese keine Regelungen treffen, das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Von unseren Lieferbedingungen abweichende oder sie ergänzende Bedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn er nicht widerspricht oder der Besteller angibt, nur zu seinen Bedingungen bestellen zu wollen. Ist der Besteller mit vorstehender Bedingung nicht einverstanden, so hat er sofort in einem besonderen Schreiben darauf hinzuweisen. Wir behalten uns für diesen Fall vor, den Auftrag zurückzugeben. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Lieferers. Die Bestätigung oder Ausführung der Bestellung gilt nicht als Anerkennung anderer Einkaufs-bedingungen. Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge mit dem Kunden, ohne daß es erneuter Vereinbarung ihrer Einbeziehung bedarf.

2.
Angebot, Auftrag Angebote, Aufträge sowie zusätzliche oder andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform oder der E-Mail-Form mit gesetzlich anerkannter qualifizierter digitaler Signatur. Mündliche Abmachungen sind nur rechtsgültig, wenn diese schriftlich oder per E-Mail mit gesetz-lich anerkannter qualifizierter digitaler Signatur bestätigt werden. Allein maßgebend für den Um-fang und die Art der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung.

3.
Preisangaben, Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug Der vereinbarte Preis versteht sich rein netto ab Werk, zuzüglich Verpackungs- und Versand-kosten und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei der Beistellung von Dateien kann eine Bearbeitung notwendig sein (u.a. durch nicht maßstäbliche oder falsche Konstruktion, andere Schriftfonts als verwendet, auszufüllende Schriftarten, nicht benötigte Bemaßungen und /oder Hilfslinien etc.). Wenn Zeichnungen durch uns erstellt werden, bestehende Zeichnungen geändert oder nachgearbeitet werden müssen, berechnen wir die Zeichnungskosten nach Aufwand mit einem Stundensatz von € 56,00 pro Stunde. Diese Kosten können allerdings erst beziffert werden, wenn die Fertigungsunterlagen vorliegen und für den Auftrag geprüft werden. Änderungen des Umsatzsteuersatzes berechtigen uns – ohne Rücktrittsrecht des Käufers – zu einer entsprechenden Anhebung des Kaufpreises. Bei Aufträgen mit einem Nettobestellwert unter 150 Euro berechnen wir einen Mindermengen-aufschlag in Höhe von 25 Euro.

4.
Transport, Gefahrenübergang Lieferungen erfolgen auf Kosten des Bestellers an die jeweilig angegebene Versandadresse, wenn nichts anderes vereinbart ist. Der Transport erfolgt fachgerecht. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer an den Kunden über. Versicherungskosten werden vom Lieferer nicht übernommen.

5.
Zahlung Der Rechnungsbetrag ist zahlbar innerhalb von 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Gerät der Kunde mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 3 % p.a. über dem Euro-Referenzsatz EURIBOR. Dauert der Verzug des Kunden länger als 30 Kalendertage, läßt er Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus Eigentums-vorbehalten geltend zu machen. Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung in Höhe des Rechnungswertes der Lieferung zu verlangen, wenn nachträglich Umstände eintreten oder uns bekannt werden, durch die unsere Forderung gefährdet ist. Unser Verlangen ist schriftlich an den Besteller zu richten. Leistet dieser nicht innerhalb einer Woche nach Zugang des Schreibens Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, sind wir berechtigt, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurück-zutreten.

6.
Lieferung, Liefertermin, Lieferverzug Soweit nichts anderes vereinbart ist, versenden wir die Ware auf Gefahr des Bestellers; dabei bestimmen wir die Versandart, Versandweg und Frachtführer. Bei Aufträgen jeglicher Art sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge zulässig. Bei höherer Gewalt ruhen unsere Lieferpflichten; tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluß bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt bei Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, behördlichen Verfügungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen oder wenn uns Unterlieferanten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefern. Wird ein vereinbarter Liefertermin von uns überschritten, so hat uns der Besteller eine Nachfrist von drei Wochen oder die im Einzelfall angemessene längere Nachfrist zu setzen.

7.
Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund (auch Wechsel, Scheck, Abtretung, Bürgschaft, Schadenersatz u.a.). Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, und zwar gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt, veräußern; zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherheitsübereignung und zur Verpfändung, ist er nicht berechtigt.
Zur Sicherung unserer Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt der Kunde schon jetzt seine Forderungen aus Lieferungen, in denen unsere Vorbehaltsware enthalten ist, jeweils den Betrag mit allen Nebenrechten an uns ab, der unserem Rechnungspreis einschließlich Umsatzsteuer für die enthaltene Vorbehaltsware entspricht. Für den Fall, daß die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Kunde hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden an uns ab, und zwar in Höhe des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer, der für die weiterverkaufte Ware vereinbart wurde. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Stellen wir unsere Gesamtforderung sofort fällig, so ist der Kunde verpflichtet, auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu überweisen, bzw. uns zwecks Feststellung der abgetretenen Forderungen seine Buchhaltungsunterlagen zugänglich zu machen. Wenn wir unsere Ansprüche geltend machen, so hat uns der Kunde Zutritt zur Vorbehaltsware zu gewähren, uns eine genaue Aufstellung über die vorhandene Vorbehaltsware zu übersenden, die Ware für uns auszusondern und auf unser Verlangen an uns herauszugeben. Der Kunde hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderun-gen sofort schriftlich mitzuteilen und in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. Die Kosten hierzu trägt der Kunde, wenn die Intervention erfolgreich war, jedoch beim Beklagten als Kostenschuldner die Zwangsvollstreckung vergeblich versucht wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht an Sicherheiten steht dem Kunden nicht zu. Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit einer anderen beweglichen Sache derart verbunden, daß beide wesentlicher Bestandteil einer einheitlichen Sache werden, so ist der Kunde verpflichtet, uns anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Sache Miteigentum an der neuen Sache zu verschaffen.

8.
Beanstandung, Haftung Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware, schriftlich erhoben werden. Nach Verarbeitung der Ware können keinerlei Gewährleistungsansprüche mehr gestellt werden. Auch bei rechtzeitiger und begründeter Rüge von Mängeln, zu denen das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, kann nur Wandlung, nicht aber Minderung oder Schadenersatz verlangt werde. In jedem Fall unseres Leistungsverzuges oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung ist unsere Haftung auf den Rechnungswert der Ware begrenzt, die nicht oder nicht rechtzeitig geliefert wurde. Für den Fall des § 635 BGB gilt dies entsprechend. Bei positiven Forderungsverletzungen (z.B. Schlechtlieferung, zu teuere Verpackung etc.), Verletzungen von vorvertraglichen Pflichten und unerlaubten Handlungen haften wir nur bei grobem Verschulden. Der Kunde hat Rechnungsabschlüsse, insbesondere Saldenbestätigungen sowie sonstige Abrechnungen und Anzeigen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse sind innerhalb eines Monats seit Zugang abzusenden. Sonstige Einwendungen sind unverzüglich zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung, gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

9.
Geltendes Recht Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.
Wirksamkeit Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

11.
Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand ist Itzehoe, Schleswig-Holstein.

Adresse Walter Otto Müller GmbH & Co. KG
De Vos Strasse 27
25524 Itzehoe
Telefon 04821 – 8961-0
Telefax 04821 – 8961-61

 
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