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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Liefer- und Zahlungsbedingungen, gültig ab 11. August 2009
1.
Allgemeines Für Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen und, soweit diese keine Regelungen treffen, das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Von unseren Lieferbedingungen abweichende oder sie ergänzende Bedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn er nicht widerspricht oder der Besteller angibt, nur zu seinen Bedingungen bestellen zu wollen. Ist der Besteller mit vorstehender Bedingung nicht einverstanden, so hat er sofort in einem besonderen Schreiben darauf hinzuweisen. Wir behalten uns für diesen Fall vor, den Auftrag zurückzugeben. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Lieferers. Die Bestätigung oder Ausführung der Bestellung gilt nicht als Anerkennung anderer Einkaufs-bedingungen. Diese AGB gelten auch für zukünftige Verträge mit dem Kunden, ohne daß es erneuter Vereinbarung ihrer Einbeziehung bedarf.
2.
Angebot, Auftrag Angebote, Aufträge sowie zusätzliche oder andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform oder der E-Mail-Form mit gesetzlich anerkannter qualifizierter digitaler Signatur. Mündliche Abmachungen sind nur rechtsgültig, wenn diese schriftlich oder per E-Mail mit gesetz-lich anerkannter qualifizierter digitaler Signatur bestätigt werden. Allein maßgebend für den Um-fang und die Art der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung.
3.
Preisangaben, Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug Der vereinbarte Preis versteht sich rein netto ab Werk, zuzüglich Verpackungs- und Versand-kosten und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Bei der Beistellung von Dateien kann eine Bearbeitung notwendig sein (u.a. durch nicht maßstäbliche oder falsche Konstruktion, andere Schriftfonts als verwendet, auszufüllende Schriftarten, nicht benötigte Bemaßungen und /oder Hilfslinien etc.). Wenn Zeichnungen durch uns erstellt werden, bestehende Zeichnungen geändert oder nachgearbeitet werden müssen, berechnen wir die Zeichnungskosten nach Aufwand mit einem Stundensatz von € 56,00 pro Stunde. Diese Kosten können allerdings erst beziffert werden, wenn die Fertigungsunterlagen vorliegen und für den Auftrag geprüft werden. Änderungen des Umsatzsteuersatzes berechtigen uns – ohne Rücktrittsrecht des Käufers – zu einer entsprechenden Anhebung des Kaufpreises. Bei Aufträgen mit einem Nettobestellwert unter 150 Euro berechnen wir einen Mindermengen-aufschlag in Höhe von 25 Euro.
4.
Transport, Gefahrenübergang Lieferungen erfolgen auf Kosten des Bestellers an die jeweilig angegebene Versandadresse, wenn nichts anderes vereinbart ist. Der Transport erfolgt fachgerecht. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer an den Kunden über. Versicherungskosten werden vom Lieferer nicht übernommen.
5.
Zahlung Der Rechnungsbetrag ist zahlbar innerhalb von 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Gerät der Kunde mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 3 % p.a. über dem Euro-Referenzsatz EURIBOR. Dauert der Verzug des Kunden länger als 30 Kalendertage, läßt er Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus Eigentums-vorbehalten geltend zu machen. Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung in Höhe des Rechnungswertes der Lieferung zu verlangen, wenn nachträglich Umstände eintreten oder uns bekannt werden, durch die unsere Forderung gefährdet ist. Unser Verlangen ist schriftlich an den Besteller zu richten. Leistet dieser nicht innerhalb einer Woche nach Zugang des Schreibens Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, sind wir berechtigt, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurück-zutreten.
6.
Lieferung, Liefertermin, Lieferverzug Soweit nichts anderes vereinbart ist, versenden wir die Ware auf Gefahr des Bestellers; dabei bestimmen wir die Versandart, Versandweg und Frachtführer. Bei Aufträgen jeglicher Art sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge zulässig. Bei höherer Gewalt ruhen unsere Lieferpflichten; tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluß bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt bei Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, behördlichen Verfügungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen oder wenn uns Unterlieferanten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefern. Wird ein vereinbarter Liefertermin von uns überschritten, so hat uns der Besteller eine Nachfrist von drei Wochen oder die im Einzelfall angemessene längere Nachfrist zu setzen.
7.
Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund (auch Wechsel, Scheck, Abtretung, Bürgschaft, Schadenersatz u.a.). Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, und zwar gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt, veräußern; zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherheitsübereignung und zur Verpfändung, ist er nicht berechtigt.
Zur Sicherung unserer Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt der Kunde schon jetzt seine Forderungen aus Lieferungen, in denen unsere Vorbehaltsware enthalten ist, jeweils den Betrag mit allen Nebenrechten an uns ab, der unserem Rechnungspreis einschließlich Umsatzsteuer für die enthaltene Vorbehaltsware entspricht. Für den Fall, daß die Forderungen des Kunden aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Kunde hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden an uns ab, und zwar in Höhe des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer, der für die weiterverkaufte Ware vereinbart wurde. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Stellen wir unsere Gesamtforderung sofort fällig, so ist der Kunde verpflichtet, auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu überweisen, bzw. uns zwecks Feststellung der abgetretenen Forderungen seine Buchhaltungsunterlagen zugänglich zu machen. Wenn wir unsere Ansprüche geltend machen, so hat uns der Kunde Zutritt zur Vorbehaltsware zu gewähren, uns eine genaue Aufstellung über die vorhandene Vorbehaltsware zu übersenden, die Ware für uns auszusondern und auf unser Verlangen an uns herauszugeben. Der Kunde hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderun-gen sofort schriftlich mitzuteilen und in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. Die Kosten hierzu trägt der Kunde, wenn die Intervention erfolgreich war, jedoch beim Beklagten als Kostenschuldner die Zwangsvollstreckung vergeblich versucht wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht an Sicherheiten steht dem Kunden nicht zu. Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit einer anderen beweglichen Sache derart verbunden, daß beide wesentlicher Bestandteil einer einheitlichen Sache werden, so ist der Kunde verpflichtet, uns anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Sache Miteigentum an der neuen Sache zu verschaffen.
8.
Beanstandung, Haftung Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware, schriftlich erhoben werden. Nach Verarbeitung der Ware können keinerlei Gewährleistungsansprüche mehr gestellt werden. Auch bei rechtzeitiger und begründeter Rüge von Mängeln, zu denen das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, kann nur Wandlung, nicht aber Minderung oder Schadenersatz verlangt werde. In jedem Fall unseres Leistungsverzuges oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung ist unsere Haftung auf den Rechnungswert der Ware begrenzt, die nicht oder nicht rechtzeitig geliefert wurde. Für den Fall des § 635 BGB gilt dies entsprechend. Bei positiven Forderungsverletzungen (z.B. Schlechtlieferung, zu teuere Verpackung etc.), Verletzungen von vorvertraglichen Pflichten und unerlaubten Handlungen haften wir nur bei grobem Verschulden. Der Kunde hat Rechnungsabschlüsse, insbesondere Saldenbestätigungen sowie sonstige Abrechnungen und Anzeigen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse sind innerhalb eines Monats seit Zugang abzusenden. Sonstige Einwendungen sind unverzüglich zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung, gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
9.
Geltendes Recht Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.
Wirksamkeit Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.
Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichtsstand ist Itzehoe, Schleswig-Holstein.
Adresse Walter Otto Müller GmbH & Co. KG
De Vos Strasse 27
25524 Itzehoe
Telefon 04821 – 8961-0
Telefax 04821 – 8961-61